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   OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - VII-Verg 82/04   

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OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - VII-Verg 82/04 (https://dejure.org/2005,17366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.01.2005 - VII-Verg 82/04 (https://dejure.org/2005,17366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - VII-Verg 82/04 (https://dejure.org/2005,17366)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verlängerung der Wirkung der Beschwerde bei fehlender Aussicht auf Erfolg (IBR 2005, 1110)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH Slg. 1994, I - 1289 - Ballast Nedam I - Slg. 1997, I - 7549 - Ballast Nedam II - WuW 1998, 316; Rs.C - 176/98 - Holst Italia SpA - NZBau 2000, 149) muss der Hauptauftragnehmer mit seinem Angebot darüber hinaus nachweisen, dass er über die zur Ausführung der Leistung erforderlichen persönlichen und sächlichen Mittel des Subunternehmers auch tatsächlich verfügen kann.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04
    Ausreichend ist jedenfalls eine diesbezügliche Zusage des Subunternehmers oder die Vorlage etwaiger Vereinbarungen, die im Hinblick auf den möglichen Zuschlag bereits geschlossen worden sind (vgl. OLG Naumburg NZBau 2004, 350; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 110).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-5/97

    Ballast Nedam Groep

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH Slg. 1994, I - 1289 - Ballast Nedam I - Slg. 1997, I - 7549 - Ballast Nedam II - WuW 1998, 316; Rs.C - 176/98 - Holst Italia SpA - NZBau 2000, 149) muss der Hauptauftragnehmer mit seinem Angebot darüber hinaus nachweisen, dass er über die zur Ausführung der Leistung erforderlichen persönlichen und sächlichen Mittel des Subunternehmers auch tatsächlich verfügen kann.
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04
    Entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (vgl. Bay ObLG VergabeR 2002, 77, 79).
  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

    Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04
    Ausreichend ist jedenfalls eine diesbezügliche Zusage des Subunternehmers oder die Vorlage etwaiger Vereinbarungen, die im Hinblick auf den möglichen Zuschlag bereits geschlossen worden sind (vgl. OLG Naumburg NZBau 2004, 350; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 110).
  • VK Bund, 04.10.2004 - VK 3-152/04

    Dienstleistungen zur gewerblichen Unterstützung des Logistikzentrums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 4. Oktober 2004, Az.: VK 3 - 152/04, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13

    Medialeistungen - Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für

    Entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 77, 79 OLG Düsseldorf, Beschluss 03.01.2005, Verg 82/04, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 17.12.2013, Verg 15/13; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., § 13 VOB/A Rn 44).
  • VK Nordbayern, 16.02.2016 - 21.VK-3194-01/16

    Umwandlung durch Verschmelzung führt nicht zum Angebotsausschluss!

    Entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG München, B. v. 17.12.2013 - Verg 15/13; OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04) Ein entscheidender Punkt bei dieser Auslegung ist, wer das Angebot unterschrieben hat (OLG München a.a.O.; BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01).

    Entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG München, B. v. 17.12.2013 - Verg 15/13; OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04) Ein entscheidender Punkt bei dieser Auslegung ist, wer das Angebot unterschrieben hat (OLG München a.a.O.; BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01).

  • OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Unklarheit über die Identität eines Bieters

    Bei Unklarheiten ist durch Auslegung aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005, Verg 82/04, Tz 4, zit. nach juris; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., § 13 VOB/A, Rn 44).

    Damit könnte ein Bewerber die Zulassung zur Verhandlung erreichen, obwohl seine - persönliche - Eignung aufgrund fehlender Angaben nicht nachgewiesen ist (vgl. zum zwingenden Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2009, Verg 28/09 im VOL/A-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Januar 2005, Verg 82/04 VK Bund, Beschluss vom 4. Oktober 2004, VK 3 - 152/04).

  • OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Bieters in einem Angebot

    Dabei ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen; entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04; OLG Frankfurt, B. v. 15.07.2008 - Az.: 11 Verg 4/08; VK Südbayern, B. v. 10.11.2003 - Az.: 49-10/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.03.2005 - VK-SH 3/05

    Beifügung eigener Geschäftsbedingungen

    Vielmehr ist auch das OLG Düsseldorf wieder zu seiner strengen Rechtsauffassung hinsichtlich des Ausschlusses von mangelhaften Angeboten zurückgekehrt (vgl. Beschluss vom 03.01.2005, Verg 82/04; Beschluss vom 22.12.2004, Verg 81/04; Beschluss vom 15.12.2004, Verg 47/04).
  • OLG Karlsruhe, 04.05.2012 - 15 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines als

    Offen bleiben kann daher, ob ein Bieter, der sich für seine Fähigkeiten auf einen Dritten beruft, auch ohne Anforderung mit dem Angebot nachweisen muss, dass er über die Ressourcen des Dritten zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen kann (sogenannte Verfügbarkeitserklärung, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.6.2006 - VII-Verg 18/06- juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.1.2005 - VII-Verg 82/04 - juris Rn. 12; Dittmann, a.a.O., Rn. 197).
  • VK Bund, 24.07.2007 - VK 3-82/07

    Behindertenspezifische Ausbildung

    Nr." im Formblatt D.3.2 sind aus der maßgeblichen objektiven Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2005, VII- Verg 82/04) so zu verstehen, dass hier zwei unterschiedliche Angaben einzutragen waren, nämlich zunächst im Kopf die Nummer des betreffenden Loses und in der Spalte "lfd.
  • VK Bund, 18.02.2010 - VK 3-06/10

    Leistungen des Prüfingenieurs für Standsicherheit der Fachrichtung Massivbau und

    Damit könnte ein Bewerber die Zulassung zur Verhandlung erreichen, obwohl seine - persönliche - Eignung aufgrund fehlender Angaben nicht nachgewiesen ist (vgl. zum zwingenden Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2009, Verg 28/09; im VOL/A-Verfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Januar 2005, Verg 82/04; VK Bund, Beschluss vom 4. Oktober 2004, VK 3 - 152/04).
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